Hintergrund

Kosten

In meiner Praxis bestehen verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten. Gerne biete ich Ihnen ein Erstgespräch zum Kennenlernen, zur Indikationsstellung und zur weiteren Planung an.

Alle Kassen und privat Versicherte

Der Erstkontakt, wie auch die folgenden diagnostischen Termine finden in Form einer “psychotherapeutischen Sprechstunde” statt, um das Anliegen des Patienten, bzw. der Eltern abzuklären. Hierfür können insgesamt bis zu 250 Minuten zur Klärung der Problemstellung und zur Beratung in Anspruch genommen werden. 

Im Anschluss können – bei entsprechender Indikation – bis zu 6 probatorische Therapiesitzungen zum Kennenlernen des therapeutischen Vorgehens durchgeführt werden. Die Kosten  werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Für eine psychotherapeutische Behandlung muss anschließend in Zusammenarbeit mit dem Therapeuten ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Die psychotherapeutische Sprechstunde, diagnostische Abklärung, probatorischen Therapiesitzungen und die Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, einschließlich der begleitenden Bezugspersonengespräche, sind Kassenleistungen.

Für jeden vereinbarten Gesprächstermin stehen 50 Minuten zur Verfügung.
Bitte kommen Sie pünktlich – Verspätungen können nicht nachgeleistet werden. Für vereinbarte und nicht rechtzeitig abgesagte Termine wird ein privat zu zahlendes Bereitstellungshonorar berechnet.

Selbstzahler

Als Selbstzahler ist kein Antragsverfahren notwendig. Die psychotherapeutischen Sitzungen werden Ihnen monatlich in Rechnung gestellt. Die Kosten orientieren sich auch hier an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Berufsgenossenschaften

Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten in Fällen, in denen die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist der Fall, wenn ihre Probleme unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls (beispielsweise einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall) sind.